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X-Mas Partyregelung für Jugendliche

Jugendliche verlassen die Veranstaltung spätestens nach den vom Jugendschutzgesetz vorgegebenen Uhrzeiten. Grundsätzlich sind dies für:

  • 16 und 17-Jährige spätestens um 24.00 Uhr
  • 14 und 15-Jährige spätestens um 22.00 Uhr

Ausnahme gilt für die Überschreibung der Aufsichtspflicht auf einen Erziehungsbeauftragten – Hierfür benötigen wir den Partypass.
Mit dem Partypass können Jugendliche bis zu den vom Jugendschutzgesetz vorgegebenen Uhrzeiten auf der Veranstaltung bleiben. Alle Infos findest Du unter www.partypass.de

Damit ihr Jugendliche länger als 24 Uhr auf der X-Mas Party 2016 bleiben können, gibt es die Möglichkeit der Erziehungsbeauftragung.

Dafür benötigen wir als Veranstalter folgendes von euch:

  1. Das von euren Eltern ausgefüllte Formular zur Erziehungsübertragung (Nichts Handgeschriebenes!!!).
  2. Eine Ausweiskopie des unterzeichnenden Elternteils: zum Unterschriftenvergleich könnt ihr die Kopie bei unserem Formular direkt neben die Unterschrift kleben oder tackern.
  3. Natürlich euren Ausweis und den der erziehungsbeauftragten Person.

Bitte beachtet, dass die letzte Entscheidung immer dem Türpersonal obliegt und keinerlei Rechtsanspruch aufgrund des Formulars besteht.

Download: Erziehungsbeauftragung (Adobe Acrobat Reader erforderlich)download

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