
Barrierefreiheitserklärung
Stand: März 2026
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website hakro-merlins.com, betrieben von HAKRO Merlins Crailsheim (nachfolgend: HAKRO Merlins).
Angestrebter Konformitätsstandard
Die HAKRO Merlins orientieren sich bei der Gestaltung ihrer Website am Standard WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA (Web Content Accessibility Guidelines, herausgegeben vom W3C). Diese Leitlinien beschreiben, wie Webinhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden können.
Aktueller Stand der Umsetzung
Die Website befindet sich in einem laufenden Optimierungsprozess in Bezug auf digitale Barrierefreiheit. Einzelne Inhalte oder Funktionen können noch nicht vollständig den Anforderungen der WCAG 2.1 Level AA entsprechen. Die Merlins arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beheben.
Zur Unterstützung der Barrierefreiheit ist das Assistenz-Tool Eye-Able auf der Website eingebunden. Es ermöglicht Besuchern unter anderem, Schriftgröße und -art anzupassen, Kontraste zu verändern sowie weitere individuelle Darstellungsoptionen zu nutzen.
Letzte inhaltliche Überprüfung: Q1 2026.
Bekannte Einschränkungen
- Wir nutzen viele Bilder in unseren Inhalten und für News-Meldungen. Hier können alternative Textbeschreibungen fehlen. Wir bemühen uns, neue Bilder mit Beschreibungen zu versehen damit diese für Screenreader lesbar sind.
- Einzelne Bedienelemente sind noch nicht vollständig mit der Tastatur oder mit Screenreader nutzbar.
Einige auf dieser Website bereitgestellte PDF-Dokumente sind derzeit nicht vollständig barrierefrei. - Insbesondere ältere Dokumente entsprechen möglicherweise nicht den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf eine Barriere stoßen oder Inhalte für Sie nicht zugänglich sind, wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: marketing@hakro-merlins.com
Wir bemühen uns, Ihr Anliegen innerhalb von 14 Werktagen zu beantworten.
Hinweis zur Rechtslage
Diese Erklärung ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Merlins. Sie begründet keinen Rechtsanspruch auf vollständige Barrierefreiheit im Sinne des BFSG oder der BITV 2.0.
